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Bei Großbetrieben ist die Bildung einer Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung auch dann schon zulässig, wenn eine Prüfungsanordnung noch nicht erteilt wurde

Hintergrund: Im Jahresabschluss einer als Großbetrieb eingestuften GmbH wurde für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 eine Rückstellung für die Kosten einer zu erwartenden Betriebsprüfung.

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Aussetzung der Vollziehung darf nicht erzwungen werden

Eine Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen des Steuerpflichtigen ist rechtswidrig.Das FG Köln vermutet in der Vorgehensweise der Finanzverwaltung die Absicht, ein Zinsgefälle zwischen 6%igen Aussetzungszinsen und aktuell niedrigerem Markzinsniveau auszunutzen.

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Elektronischer Bundesanzeiger: Enormes Interesse am Abruf von Jahresabschlüssen

Jetzt schon mehrere Millionen Jahresabschlüsse im Netz.Bestand und Nachfrage wachsen ständig.Status quo seit dem EHUG Das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) hat wesentlich dazu beigetragen, die Bilanzpublizität in der Bundesrepublik voranzubringen und für ein Mehr an Transparenz auf den Märkten zu sorgen.

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Persönliche Billigkeitsgründe rechtfertigen keinen Steuererlass für Sanierungsgewinne

Für den Fall von Erlassanträgen für Sanierungsgewinne ist grundsätzlich zwischen unternehmer- und unternehmensbezogenen Antragsgründen zu unterscheiden.

Keine Haftung für Steuerschulden eines Kleingewerbetreibenden gemäß § 25 HGB

Das Finanzamt ist nicht berechtigt, den Betriebsnachfolger eines nicht im Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden für dessen Steuerschulden gem.

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Wann und ggf. in welcher Höhe Umsätze und Gewinne eines Taxiunternehmens geschätzt werden dürfen

Verstößt der Betreiber eines Taxiunternehmens gegen die Pflicht, sog.Schichtzettel zu führen und diese aufzubewahren, berechtigt dies die Finanzbehörde zu einer Schätzung gemäß § 162 Abs.

Vermieter haftet bei „kalter Räumung“

In der Praxis greifen Vermieter zunehmend zu unerlaubter Selbsthilfe, nehmen eine Wohnung eigenmächtig in Besitz und lassen diese räumen.

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Elektronische Übertragung der Umsatzsteuererklärung

Durch das JStG 2010 ist für alle Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, die Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln.

Dienstwagenbesteuerung - Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs.2 Satz 3 EStG stellt einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und kommt daher nur insoweit zur Anwendung, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat.

Verschärfende Regelungen für Selbstanzeige geplant

Die Regierung hat am 8.12.2010 den Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes verabschiedet.Der Gesetzentwurf verschärft die Regelungen zur Selbstanzeige.

Verschiebung der E-Bilanz (Elektronische Übermittlung der Bilanz) jetzt amtlich

Die Verordnung zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der E-Bilanz (AnwZpvV) wurde am 22.12.2010 verkündet und ist somit am 23.12.2010 in Kraft getreten.

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Mitteilungsrechte der Finanzverwaltung an Gewerbebehörden trotz Steuergeheimnis

Das Bundesfinanzministerium hat zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung steuerliche Sachverhalte an Gewerbebehörden weitergeben dürfen.

BFH - Keine Steuerbefreiung für Umsätze von Geldspielautomaten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 10.November 2010 entschieden, dass die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst.

Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Kernproblem Strafverteidigungskosten sind meist die Folge kriminellen Verhaltens und deshalb, wie die Strafe selbst, in der Regel der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen.

Wir haben ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof gewonnen in Zusammenhang mit Hinzuschätzung von Umsätzen in der Gastronomie

Erfolgreiche Klage vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen Hinzuschätzung  vom Umsätzen durch das Finanzamt in Rahmen einer Aussenprüfung.

Strategien zum Jahreswechsel 2010/2011: Arbeiten für den Jahresabschluss

Gemischte Aufwendungen Die Finanzverwaltung wendet die Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BFH, wonach Aufwendungen aus sowohl beruflichem/betrieblichem als auch privatem Anlass grundsätzlich in abziehbare Betriebsausgaben/Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden können, in allen offenen Fällen an.

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Beweislast für positive Fortführungsprognose einer GmbH trägt Geschäftsführer

Nach den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sind die Geschäftsführer einer GmbH dieser zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.

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BFH - Zusammenveranlagung von EU-Bürgern

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Staatsangehörige der EU können die Zusammenveranlagung mit ihrem im EU -Ausland lebenden Ehegatten auch dann beanspruchen, wenn die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu weniger als 90 v.H. der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte der Ehegatten den doppelten Grundfreibetrag übersteigen.

Rechengrößen Sozialversicherung für 2011

Die SV-Werte für 2011 stehen fest.Eine Übersicht der wichtigsten Werte des Jahres 2011 sowie der Jahre 2010 und 2009 steht nun zur Verfügung.

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Fälligkeitstermine Sozialversicherung 2011

Der Beitragsnachweis muss spätestens am zweitletzten Arbeistag vor der Fälligkeit um 00:00 Uhr vorliegen und somit spätestens im Laufe des Vortrags eingereicht werden.Januar 2011Fälligkeitstag: 27.01.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 24.01.2011Februar 2011Fälligkeitstag: 24.02.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 21.02.2011März 2011Fälligkeitstag: 29.03.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 24.03.2011April 2011Fälligkeitstag: 27.04.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 20.04.2011Mail 2011Fälligkeitstag: 27.05.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 24.05.2011Juni 2011Fälligkeitstag: 28.06.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 23.06.2011Juli 2011Fälligkeitstag: 27.07.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 24.07.2011August 2011Fälligkeitstag: 29.08.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 24.08.2011September 2011Fälligkeitstag: 28.09.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 25.09.2011Oktober 2011Fälligkeitstag: 27.10.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 24.10.2011November 2011Fälligkeitstag: 28.11.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 23.11.2011Dezember 2011Fälligkeitstag: 28.12.2011Einreichung des Beitragsnachweises: 22.12.2011

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