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Kassenbuch - Die Krux mit dem Kassenbuchschreiben
Das Kassenbuch muss zeitnah geschrieben werden.Ansonsten sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht erfüllt und die Finanzverwaltung ist grds.
Finanzverwaltung ignoriert Urteile - Bei Sanierungsgewinnen weiterhin Erlass und Stundung möglich
Die Finanzverwaltung hat nun durch eine Verfügung erklärt, dass sie die vom Bundesfinanzhof vertretene Meinung, dass Steuern auf Sanierungsgewinne mangels gesetzlicher Grundlagen nicht erlassen oder gestundet werden dürfen, nicht teilt.
Nutzer von geschäftlichen E-Mails müssen Spam-Ordner täglich kontrollieren
Heise online (www.heise.de) informierte über ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.01.2014 (Az.: 15 O 189/13).
Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2015
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen.Deshalb ändern sich 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung.
Zweitwohnungsteuer: Keine Steuer auf leer stehende Wohnung (BVerwG)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine leer stehende Wohnung nicht erhoben werden darf, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw.
Gesetzgebung: Kabinett beschließt Mietpreisbremse (BMJV)
Das Bundeskabinett hat am 01.10.2014 den Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) beschlossen.
Gesetzgebung: Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige werden verschärft (BMF)
Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen.
Gesetzgebung: Neue Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige ab dem 1.1.2015 (BMF)
Steuerhinterziehung soll konsequent bekämpft werden.Die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen sollen daher angepasst werden.
Umfang des abziehbaren Fahrzeugaufwands für den Ferrari eines Tierarztes (BFH)
Ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i.S. des § 4 Abs.5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung und Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer - ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen - angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (Anschluss an BFH-Urteil vom 27.
Einkommensteuer: Aufwendungen für Herrenabende (FG)
Lässt sich bei Aufwendungen für die Veranstaltung von sog.Herrenabenden ein Zusammenhang mit der Lebensführung der begünstigten Geschäftsfreunde nicht ausschließen, sind die Aufwendungen insgesamt nicht abzugsfähig.
Bilanzierung: Passivierung einer Verbindlichkeit trotz Rangrücktritt (FG)
ine Verbindlichkeit, die nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, ist zu passivieren.
Umsatzsteuer: Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit (BFH)
Der Verzicht gemäß § 9 Abs.2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind Hintergrund Der Verzicht auf die Option zur Steuerbefreiung ist bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs.
Umsatzsteuer: Zum Vorsteuerabzug für Notarkosten und Due-Dilligence-Leistungen (BFH)
Hat eine KG die Kosten der notariellen Beurkundung im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kommanditanteilen sowie einer sog.
60 Jahre Kanzlei Henske
Der Kanzleigründer Alfons Henske hat sich im Alter mit 25 Jahren und 8 Tagen und damit als jüngster Berufsangehöriger in Berlin nach erfolgreichem Ablegen der Helfer-in-Steuersachen-Prüfung und Aushändigung der Zulassungsbescheinigung durch die Finanzverwaltung am 03.07.1954 als "Helfer in Steuersachen" selbständig gemacht.
Haushaltsnahe Dienstleistung: Winterdienst auf Gehwegen und Hausanschluss begünstigt (BFH)
Der BFH hat (entgegen BMF-Schreiben v.10.1.2014, Tz. 9) entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein können.
Umsatzsteuer: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die Vorsteuer im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel aufzuteilen (BFH)
Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags auch nachträglich möglich (FG)
Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch noch nachträglich beantragt werden, um z.B. Gewinner-höhungen im Rahmen einer Betriebsprüfung auszugleichen (Niedersächsisches FG vom 18.12.2013).
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH)
Wird eine Immobilie steuerfrei veräußert und reicht der Verkaufserlös nicht aus, die Bankschulden abzulösen, können die Zinsen als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen.
Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen zur Fußballweltmeisterschaft
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien steht nun bevor.Zum Glück für viele Mitarbeiter finden die Spiele in den Abendstunden statt.
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.
"Lobend gleichzustellen ist diese Steuerreform allen Steuerreformen, die es jemals gab oder die je kommen werden. Sie ist modern, gerecht, entlastend und kunstvoll. - Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt. - Gerecht, weil sie alle Bürger gleich benachteiligt. - Entlastend, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel lässt. - Und kunstvoll, weil Du in langen Worten ihren kurzen Sinn versteckst: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist."
Casparius