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Sonderabschreibung von bis zu 40 % der Investitionskosten (BGBl.)

Die Sonderabschreibung beträgt bisher bis zu 20 % der Investitionskosten und gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Zukünftig können bis zu 40 % der Investitionskosten abgeschrieben werden.

Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude (BGBl.)

Eine degressive Abschreibung i. H. v. 5 % wird für Gebäude ermöglicht, die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind.

Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (BGBl.)

Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 01.01.2020 eingeführt und mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 verlängert.

Einlagen junger Wirtschaftsgüter (BGBl.)

Einlagen junger Wirtschaftsgüter werden nur dann mit (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet, wenn diese aus dem Privatvermögen stammen.

Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, Anhebung der Grenze der Anschaffungskosten auf 70.000 EUR (BGBl.)

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen.

Anhebung der Grenze für Geschenke (BGBl.)

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen den Gewinn bisher nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag wird auf 50 EUR angehoben.

Obligatorische Verwendung der eRechnung (BGBl.)

Die obligatorische Verwendung der eRechnung ab 2025 wird Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem) sein.

Anhebung der Grenze bei der Ist-Besteuerung auf 800.000 EUR (BGBl.)

Die Möglichkeit der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten wird von 600.000 EUR auf 800.000 EUR angehoben.

Umsatzsteuererklärung von Kleinunternehmern (BGBl.)

Kleinunternehmer sollen künftig grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr befreit sein.

Umsatzsteuer-Voranmeldung, Anhebung der Grenze von 1.000 EUR auf 2.000 EUR (BGBl.)

Auf die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung wird bei Kleinunternehmern i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG grundsätzlich verzichtet.

Unschädlichkeitsgrenze bei der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer (BGBl.)

Um den Ausbau der Solarstromerzeugung und den Betrieb von Ladesäulen weiter voranzutreiben, steigt bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen die Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent auf 20 Prozent.

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Erweiterter Verlustvortrag (BGBl.)

Nach dem geltenden Recht ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR (Ehegatten) der Verlustvortrag für jedes Verlustvortragsjahr unbeschränkt möglich.

Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 EUR (BGBl.)

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften blieben bisher steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 EUR betrug (Freigrenze).

Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt (Bundesrat)

Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Damit ist auch die degressive AfA für den Neubau von Wohnungen beschlossen.

Anpassung der Zinsschranke (BMF)

Die Zinsschranke regelt den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen.

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (BMF)

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird ab Herbst 2024 vergeben.

Änderungen für Eltern (BMF)

Der Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2024 insgesamt Euro 6384 (3192 Euro je Elternteil).

Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (BMF)

Änderungen bei dem Solidaritätszuschlag ab 2024

Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bis zum 31.01.2023 verlängert (BMF)

Die Finanzminister der Länder haben sich auf eine bundesweit einheitliche Verlängerung der Abgabefrist geeinigt.

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