Arbeitszimmer: Keine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch die Steuerfahndung (BFH)

Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch die Steuerfahndung ist rechtswidrig.

  1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.
  2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 12.07.2022, Az: VIII R 8/19

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