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Umsatzsteuer: Erleichterung für Gebrauchtwarenhändler (FG)

Von Gebrauchtwarenhändlern wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegt.

Der Bürokratie Zügel anlegen: Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Der Gesetzgeber versucht auf die (Bürokratie-)Bremse zu treten.Doch welche Bürokratie belastet Steuerpflichtige und ihre Berater unnötig?

Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer - lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich

Viele Arbeitnehmer kommen mit dem eigenen Auto zur Arbeit.Arbeitgeber überlassen daher nicht selten ihren Arbeitnehmern Parkplätze, entweder kostenfrei oder zu einem verbilligten Preis.

Änderungen bei der Steuererklärung beschlossen

Neuen Fristen Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss diese künftig erst Ende Juli einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai des Folgejahres.

25-Euro-Strafe für verspätete Abgabe der Steuererklärung geplant

Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, soll künftig automatisch einen Zuschlag von 25 Euro pro Monat bezahlen.

Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen (BFH)

Der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist.

Grundstückskauf: zeitliche Grenze für den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung (BFH)

Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden.

Die Neuorganisation und neue Steuernummern der Finanzämter für Körperschaften zum 01.01.2016 (Senatsverwaltung für Finanzen)

Das Wesentliche: die Änderung der regionalen Zuständigkeiten die Besteuerung konzernzugehöriger Steuerpflichtiger – soweit sie in einem Berliner Finanzamt für Körperschaften geführt werden – zentralisiert in jeweils einem Berliner Finanzamt für Körperschaften die Einführung von Branchenschwerpunkten für Berliner Konzerne die Aufhebung der bisher im Finanzamt für Körperschaften IV zentralisierten Besteuerung der Fälle der Rechtsform Kapitalgesellschaften & Co. KG sowie Kapitalgesellschaften, an denen eine atypische stille Beteiligung besteht und die Verteilung dieser Fälle – vorbehaltlich einer zentralen Zuständigkeit – nach regionaler Zuständigkeit Was ändert sich für die Unternehmen bzw.

Keine Anpassung an das derzeit niedrige Zinsniveau - Es bleibt bei der Verzinsung von monatlich 0,5% (BMF)

Mit Allgemeinverfügung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO in Höhe von monatlich 0,5% und den dazu eingelegten Einsprüchen und gestellten Änderungsanträgen hat die Finanzverwaltung Stellung genommen.

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016 (BMF)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.20015 die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2016 (BMF)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Pauschbeträge ab dem 01.01.2016 für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.

Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2016? (BMF)

Zu Beginn des Jahres 2016 treten eine Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft.Abbau der kalten Progression und Anpassung von Familienleistungen Die Bunderegierung hat im Juli 2015 steuerliche Entlastungen in einem Volumen von über 5 Mrd.

Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Saunanutzung in Hotelbetrieben

Nach den unterschiedlichen Steuersätzen für Unterkunft und Verpflegung wurde nun auch der Saunabesuch umsatzsteuerlich verkompliziert: Bisher wurde der Saunabesuch ermäßigt mit 7 % besteuert.

Betriebsprüfung bei Gastronomen bzw. Bargeldgeschäften: Zeitreihenvergleich in weiten Zügen als Schätzungsmethode verworfen (BFH)

Das oberste deutsche Finanzgericht (BFH) hat den Zeitreihenvergleich in weiten Zügen als Schätzungsmethode verworfen! Mit Hilfe eines Zeitreihenvergleichs schätzen Betriebsprüfer gern Umsätze hinzu.

Fremdsprachige Auswertungen in DATEV

Für das Rechnungswesen, den Jahresabschluss, die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Steuerberechnung und -erklärung stehen mehrsprachige Auswertungen bereit.

Lücke im Pfandsystem macht ca. 5 Cent Gewinn pro Flasche/Dose möglich

Unverändert gibt es eine Lücke im Pfandsystem.Hierbei ist ein Gewinn von bis zu 5 Cent pro Flasche/Dose möglich.

Rückwirkende Änderung der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen an Bauträger vorerst ausgeschlossen (FG Brandenburg)

Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden.

Prüfungsschwerpunkte 2015 (OFD)

Nach einem am 21.01.2015 veröffentlichten Schreiben der OFD Nordrhein-Westfalen sind die wichtigsten Prüffelder in 2015: Einkommensteuer Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Erbauseinandersetzung, schlafende Landwirte; Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen; Nutzungsumfang, Nutzungsänderungen und Verkäufe von Land- und Forstwirtschaft -Flächen; Liebhaberei Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 15 - 18 EStG): Liebhaberei, abweichende Gewinnverteilung, Investitionsabzugsbetrag, Umwandlungen/Einbringungen, Gesellschafterwechsel, Schuldzinsenabzug, Vermögensübertragung, Dauerschätzfälle, Photovoltaikanlagen (§§ 15, 18 EStG); negatives Kapitalkonto, Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG); Übertragung Mitunternehmer-Anteile (§ 16 EStG); Anteilsveräußerung (§ 17 EStG); Betriebsaufspaltung Arbeitnehmer (§ 19 EStG):Reisekosten; doppelte Haushaltsführung; Arbeitszimmer, Werbungskosten Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG): Einnahmen aus Kapitalvermögen; Tarifabgrenzung § 32a/§ 32d EStG; Bankenfälle; Besteuerung von Kapitalanlagen; Vollständigkeit der Einnahmen (FSA/ZIV) Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG):Einkunftserzielungsabsicht; anschaffungsnaher Aufwand; Vermögensübertragung; hohe Erhaltungsaufwendungen; Werbungskosten Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte (§§ 22, 23 EStG):Renten und andere Leistungen (Alterseinkünftegesetz); private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke (§ 23 EStG) Sonderausgaben (§ 10 EStG):Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen (Alterseinkünftegesetz); Dauernde Lasten und Renten Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG):Heimunterbringung/Pflegekosten; allgemeine außergewöhnliche Belastungen; Unterstützung naher Angehöriger; Unterstützungsleistungen ins Ausland Tarifvorschriften:Thesaurierungsbesteuerung Gewerbesteuer Schachteldividenden; Gewerbeverlust (§ 10a GewStG) Körperschaftsteuer Berücksichtigung Gewinne/Verluste nach § 8b KStG; Verlustabzug (§ 8c KStG); Pensionsrückstellungen; Rechtsbeziehungen Gesellschafter/Gesellschaft; Betriebsaufspaltung, Spendenabzug; Investitionsabzugsbetrag; Zerlegung; Forderungsabschreibung; Liquidation; Rechtsbeziehungen; Firmenverbund; Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Umsatzsteuer Organschaft, Vermietung und Verpachtung gemeinnützige Körperschaften Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke; Spendenpraxis, Satzungsprüfung; Erstattungsüberhänge USt; Honorarzahlungen; Zuordnung Einnahmen und Ausgaben; Lohnbesteuerung bei Sportvereinen Was sonst noch geprüft wird Haftung; Anteilsbewertung; Liebhaberei; Hinterziehungszinsen; Insolvenz Bei den o.

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 (OFD)

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2015 über Steuererklärungsfristen: I. Abgabefrist für Steuererklärungen (1) Für das Kalenderjahr 2014 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -, zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -, zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -, zur Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Abs.

Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder (Bundesrat)

Ab 01.01.gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder.Der Bundesrat stimmte am 19.12.2014 dem Änderungsgesetz zu, es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.

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