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Rechtsberatung durch Versicherungsmakler ist umsatzsteuerpflichtig
Versicherungsmakler, die gegen Honorar Rechtsberatung anbieten, müssen Umsatzsteuer bezahlen.Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis, den Abschluss von Versicherungsverträgen zu vermitteln, beinhaltet die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten.
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Umsatzsteuerbefreiung auch für Untervertreter
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Versicherungsvertreter und -Makler auch für Untervertreter gilt.
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Umsatzsteuerpflicht der Honorarberatung durch Versicherunsgmakler
Der Befreiung nach § 4 Nr. 11 UStG unterliegen Umsätze aus der Tätigkeit u.a.als Versicherungsmakler.
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