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Einkommensteuer: Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten I (BFH)
Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs.1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung anfallen und nicht nach Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich ausgenommen sind.
Einkommensteuer: Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten II (BFH)
Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs.1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung, die nicht nach Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich ausgenommen sind.
Umsatzsteuer: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden (BFH)
Bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes kommt es für den Vorsteuerabzug auf die prozentualen Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes an.
Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Erbschaftsteuer (VA)
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt.Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum 22.9.2016 einen Kompromissvorschlag.Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung: Vorwegabschlag bei Familienunternehmen Änderungen gibt es am vom Bundestag beschlossenen Vorwegabschlag (Steuerabschlag auf den Firmenwert) bei Familienunternehmen mit Kapitalbindung beziehungsweise Verfügungsbeschränkung (§ 13a Abs.
Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand - Bundesfinanzhof kippt Urteil zu Grunderwerbssteuer (BFH)
Müssen Grundstückskäufer die fällige Grunderwerbsteuer nur für das von ihnen erworbene unbebaute Grundstück zahlen müssen oder auch für später errichtete Häuser?
Erbschaftsteuer - Bewohnte Immobilie ist steuerfrei
Wenn Kinder, Enkel, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner eine geerbte Immobilie nach dem Tod des Erblassers zu eigenen Wohnzwecken nutzen, so ist dies steuerfrei.
Grunderwerbsteuer bei Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils (BFH)
Leitsatz Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Regierung plant bei Immobilienkrediten eine Schuldenobergrenze (BMF)
Um unerwünschten Nebeneffekten eines Immobilienbooms vorzubeugen, prüft die Bundesregierung derzeit strengere Regeln für die Kreditvergabe.
Die angelsächsische Immobilienberatungsgesellschaften verändern den deutschen Markt
Nach den ausländischen Investoren übernehmen unverändert angelsächsische Immobilienberatungsgesellschaften deutsche Dienstleister, besetzen neue Geschäftsfelder und verändern damit einschneidend den immobilienwirtschaftlichen Markt.
Grundstückskauf: zeitliche Grenze für den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung (BFH)
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden.
Sonder-AfA zur Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen (Bundeskabinett)
Die Bundesregierung hat am 03.02.2016 den Entwurf für das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt.
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf ein Grundstück einer Betriebsstätte im EU-Ausland möglich (FG)
Interessante Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken innerhalb der EU ergeben sich in Folge der Rechtsprechung des FG München zu § 6b EStG (Revision eingelegt).
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft, die ihrerseits als Grundstückshändlerin tätig ist (BFH)
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl.
Bundesregierung plant offenbar eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau
Bestimmte Medien berichten, dass sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Schreiben an Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) mit Steuererleichterungen für die Jahre 2016 bis 2018 einverstanden erklärt.
Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin bestätigt (BGH)
Der Bundesgerichtshof hat am 04.11.2015 entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 07.05.2013 rechtmäßig und daher im gesamten Stadtgebiet von Berlin die in Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 % für die Dauer von fünf Jahren auf 15 % herabgesetzt ist.
Die Grundsteuer wird steigen
Mieter und Eigentümer von Immobilien müssen sich auf steigende Grundsteuern und damit steigende Betriebskosten einstellen.
Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze (BGH)
Der Bundesgerichtshof hat am 18.11.2015 - unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist.
Ausgaben für Schornsteinfeger in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt (BMF)
Für Schornsteinfegerleistungen wird künftig rückwirkend in allen noch offenen Fällen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt.
Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts (BMF)
Die Bundesregierung hat am 8.07.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Falsche Mieter-Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität rechtfertigt fristlose Kündigung (AG)
Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter.