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Erlass von Grundsteuer in Sanierungsgebieten (BFH)
Vertretung des Leerstands eines Gebäudes - Vorübergehender Leerstand eines Gebäudes wegen Umbau rechtfertigt keine Wertfortschreibung.
Prüfungsschwerpunkte 2015 (OFD)
Nach einem am 21.01.2015 veröffentlichten Schreiben der OFD Nordrhein-Westfalen sind die wichtigsten Prüffelder in 2015: Einkommensteuer Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Erbauseinandersetzung, schlafende Landwirte; Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen; Nutzungsumfang, Nutzungsänderungen und Verkäufe von Land- und Forstwirtschaft -Flächen; Liebhaberei Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 15 - 18 EStG): Liebhaberei, abweichende Gewinnverteilung, Investitionsabzugsbetrag, Umwandlungen/Einbringungen, Gesellschafterwechsel, Schuldzinsenabzug, Vermögensübertragung, Dauerschätzfälle, Photovoltaikanlagen (§§ 15, 18 EStG); negatives Kapitalkonto, Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG); Übertragung Mitunternehmer-Anteile (§ 16 EStG); Anteilsveräußerung (§ 17 EStG); Betriebsaufspaltung Arbeitnehmer (§ 19 EStG):Reisekosten; doppelte Haushaltsführung; Arbeitszimmer, Werbungskosten Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG): Einnahmen aus Kapitalvermögen; Tarifabgrenzung § 32a/§ 32d EStG; Bankenfälle; Besteuerung von Kapitalanlagen; Vollständigkeit der Einnahmen (FSA/ZIV) Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG):Einkunftserzielungsabsicht; anschaffungsnaher Aufwand; Vermögensübertragung; hohe Erhaltungsaufwendungen; Werbungskosten Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte (§§ 22, 23 EStG):Renten und andere Leistungen (Alterseinkünftegesetz); private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke (§ 23 EStG) Sonderausgaben (§ 10 EStG):Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen (Alterseinkünftegesetz); Dauernde Lasten und Renten Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG):Heimunterbringung/Pflegekosten; allgemeine außergewöhnliche Belastungen; Unterstützung naher Angehöriger; Unterstützungsleistungen ins Ausland Tarifvorschriften:Thesaurierungsbesteuerung Gewerbesteuer Schachteldividenden; Gewerbeverlust (§ 10a GewStG) Körperschaftsteuer Berücksichtigung Gewinne/Verluste nach § 8b KStG; Verlustabzug (§ 8c KStG); Pensionsrückstellungen; Rechtsbeziehungen Gesellschafter/Gesellschaft; Betriebsaufspaltung, Spendenabzug; Investitionsabzugsbetrag; Zerlegung; Forderungsabschreibung; Liquidation; Rechtsbeziehungen; Firmenverbund; Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Umsatzsteuer Organschaft, Vermietung und Verpachtung gemeinnützige Körperschaften Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke; Spendenpraxis, Satzungsprüfung; Erstattungsüberhänge USt; Honorarzahlungen; Zuordnung Einnahmen und Ausgaben; Lohnbesteuerung bei Sportvereinen Was sonst noch geprüft wird Haftung; Anteilsbewertung; Liebhaberei; Hinterziehungszinsen; Insolvenz Bei den o.
Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar (BVG)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 17.Dezember 2014 die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in der derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt.
Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH)
Löst ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Umsatzsteuer - Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen (BFH)
Der Verzicht auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG kann zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist (Klarstellung der Rechtsprechung).
Grunderwerbsteuer: „Reparatur“ durch Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (BFH)
Werden 95% und mehr der Anteile einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen, fällt Grunderwerbsteuer an.
Einkommensteuer: Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (BFH)
Der BFH hat zur Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung "Rückwirkung im Steuerrecht I".
Grunderwerbsteuer: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes (BFH)
Der BFH hat die Anforderungen präzisiert, unter denen eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft vorliegt und damit Grunderwerbsteuer auslösen kann.
Einkommensteuer: Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert (BMF)
Das BMF hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert (Stand 23.9.2014).
Zweitwohnungsteuer: Keine Steuer auf leer stehende Wohnung (BVerwG)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine leer stehende Wohnung nicht erhoben werden darf, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage und nicht auch für eigene Wohnzwecke bzw.
Gesetzgebung: Kabinett beschließt Mietpreisbremse (BMJV)
Das Bundeskabinett hat am 01.10.2014 den Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) beschlossen.
Umsatzsteuer: Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit (BFH)
Der Verzicht gemäß § 9 Abs.2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind Hintergrund Der Verzicht auf die Option zur Steuerbefreiung ist bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs.
Haushaltsnahe Dienstleistung: Winterdienst auf Gehwegen und Hausanschluss begünstigt (BFH)
Der BFH hat (entgegen BMF-Schreiben v.10.1.2014, Tz. 9) entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein können.
Umsatzsteuer: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die Vorsteuer im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel aufzuteilen (BFH)
Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH)
Wird eine Immobilie steuerfrei veräußert und reicht der Verkaufserlös nicht aus, die Bankschulden abzulösen, können die Zinsen als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen.
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.
Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen (OFD)
Das Gewerbesteuergesetz unterscheidet zur gewerbesteuerlichen Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundbesitz zwei Tatbestände Die pauschale Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG sieht vor, dass Gewerbetreibende ihren Gewinn (samt Hinzurechnungen) um 1,2 % des Einheitswerts kürzen können, der für ihren zum Betriebsvermögen gehörenden und nicht grundsteuerbefreiten Grundbesitz festgestellt wurde.
Einkommensteuer: Amtliche Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht (BMF)
Das BMF hat eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) veröffentlicht.
Erlass der Grundsteuer für Vermieter (OFD)
BAnträge müssen grundsätzlich an zuständige Gemeinde gestellt werden.Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die direkt den Kommunen zufließt.
Kein grunderwerbsteuerliches Konzernprivileg bei Anteilsbesitz im Privatvermögen (FG)
Damit Umstrukturierungen im Konzern krisenfest und planungssicher ausgestaltet werden können, wurde ab dem 01.01.2010 der § 6a GrEStG Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen innerhalb des Konzern" eingeführt.