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Falsche Kilometer-Angabe für Fahrten zur Arbeitsstätte kann Steuerhinterziehung sein (FG)

Falsche Kilometer-Angaben in der Steuererklärung können als Steuerhinterziehung gewertet werden.Dem Finanzamt kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen.

Tank- und Geschenkgutscheine können steuerbefreiter Sachlohn sein (BFH)

Der Bundesfinanzhof hat mit drei Urteilen anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem bis zur Höhe von monatlich 44 EUR steuerfreiem Sachlohn aufgestellt.

1 %-Regelung: Flüssiggasanlage eines Kfz keine Sonderausstattung (BFH)

Die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug sind nicht als „Kosten für Sonderausstattung“ in die Bemessungsgrundlage für die sog.

Kfz-Leasing: Keine Umsatzsteuer auf Minderwertausgleich nach Ablauf des Leasingvertrags (FG)

Nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen FG unterliegt die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Leasingvertrags nicht der Umsatzsteuer.

Dienstwagenbesteuerung - Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs.2 Satz 3 EStG stellt einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und kommt daher nur insoweit zur Anwendung, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat.

Keine Anwendung der 1%-Regelung bei Überlassung von Werkstattwagen

Auf Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit fast ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, ist die „1 %-Regelung“ nicht anzuwenden.Auch der BFH hält die Voraussetzungen für die Anwendung der „1 %-Regelung“ nicht für gegeben.Diese Regelung sieht vor, dass für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten „für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen“ ist (§ 8 Abs.

Besucherparkplätze

Besucher können ab sofort die auf dem Grundstück reservierten Parkplätze nutzen.Die Einfahrt erfolgt rechts neben dem Gebäude.Unser Sekretariat veranlasst gern unter der Telefonnummer +49 30 319 863 100 das Öffnen der Schranke.Über den hofseitigen Eingang gelangen Sie zu den Aufzügen.

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