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Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert (BMF)
Wer privat elektrisch fährt, bezahlt auch in Zukunft keine Kraftfahrzeugsteuer für sein E-Auto: Die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2035 verlängert und macht Elektroautos damit vor allem für Leute mit kleinen und mittleren Einkommen besser bezahlbar.
Gewerbesteuerfreistellung: Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt (BFH)
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, haben für Zwecke der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes in der in den Streitjahren 2016 bis 2020 geltenden Fassung (GewStG) die Möglichkeit, auf Antrag eine vollständige Steuerfreistellung zu erreichen.
Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung (BFH)
Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst wären.
Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, Anhebung der Grenze der Anschaffungskosten auf 70.000 EUR (BGBl.)
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen.
Änderungen bzw. Erhöhungen bei der Entfernungspauschale (BMF)
Insbesondere gilt ab 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 € und ab 2024 von 0,38 €.
Kfz-Steuer-Rechner (BMF)
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Ab dem 01.01.2021 gelten für erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht.
Coronavirus - Update zur Umsetzung des Corona Steuerhilfegesetzes (BMF)
Nachfolgend die Informationen zu allen wichtigen Reformvorhaben:
Elektronisches Fahrtenbuch nur zeitnah und änderungssicher (FG)
Mit Hilfe eines Computerprogramm erzeugtes Fahrtenbuch genügt den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
Bußgeld für die Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer (OLG)
Die Nutzung einer Fernbedienung zwecks Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch sonst ändert sich 2020 manches bei der Mobilität
Gesetzesänderungen gibt es 2020 auch in anderen Bereichen der Mobilität.
2020 bringt Gesetzesänderungen rund um die E-Mobilität
Das Jahressteuergesetz (JStG) enthält einige Gesetzesänderungen zum Thema Mobilität.
Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten (BFH)
Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer.
Umsatzsteuer: Fahrschulunterricht ist kein steuerfreier Schulunterricht (BFH)
Fahrschulunterricht unterliegt weiterhin der Umsatzsteuer.
Gesetzgebung - Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2019 (BMF)
Das BMF hat am 08.05.2019 den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" veröffentlicht.
Einkommensteuer - Listenpreis bei privater Fahrzeugnutzung z. B. im Taxigewerbe (BFH)
Auch die Privatnutzung von Taxen unterfällt dem Anwendungsbereich der 1%-Regelung. Listenpreis ist nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.
Kfz-Kennzeichen-Scanning teilweise verfassungswidrig (BVG)
Das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen ist teilweise verfassungswidrig. Die in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen übliche Praxis solcher Kontrollen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, erklärte das Bundesverfassungsgericht in zwei veröffentlichten Beschlüssen.
Für die Nutzung von Elektroautos und Plug-In-Hybriden als Firmenwagen gilt ab Januar 2019 gilt die 0,5-Prozent-Regelung
Wer seinen Firmenwagen auch privat fährt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern. Ab dem 01.01.2019 wird dieser Betrag für Elektro-Firmenwagen verringert.
Umsatzsteuer - Finangericht hat über den Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen entschieden (FG)
Im ersten Fall (2 K 116/18) ging es um den Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 €) durch ein Reinigungsunternehmen.
Geringfügige Beschäftigung der Ehefrau als Bürokraft mit Pkw-Nutzungsrecht steuerlich nicht anzuerkennen (FG)
Ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt ist, kann nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn der Ehefrau als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird und das Anstellungsverhältnis auch sonst einem Fremdvergleich nicht standhält.
Pkw-Nutzung - Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer PersG (FG)
Der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen PKW bestehende Anscheinsbeweis kann durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden.
"Lobend gleichzustellen ist diese Steuerreform allen Steuerreformen, die es jemals gab oder die je kommen werden. Sie ist modern, gerecht, entlastend und kunstvoll. - Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt. - Gerecht, weil sie alle Bürger gleich benachteiligt. - Entlastend, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel lässt. - Und kunstvoll, weil Du in langen Worten ihren kurzen Sinn versteckst: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist."
Casparius