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Tätigkeiten in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers (BFH)

Ist ein Arbeitnehmer in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig - z.B. je nach Bedarf als Springer oder der abwechselnd mehrere Filialen aufsuchende Gebietsmanager -, hat er nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte.

Leiharbeitnehmer kann Reisekosten geltend machen (BFH)

EinLeiharbeitnehmer verfügt typischerweise über keine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit Reisekosten geltend machen.

Firmenwagen: Bei Verbot von Privatfahren keine Besteuerung nach der 1%-Regel (BFH)

Verbietet der Arbeitgeber Privatfahrten mit dem Betriebs-Pkw, entfällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regel.

Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte können nach der tatsächlichen Anzahl der Fahrten durch Einzelbewertung mit 0,002 % ermittelt werden (BMF)

Wird der Firmenwagen nur gelegentlich für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte genutzt, darf der geldwerte Vorteil in offenen Fällen nach der tatsächlichen Anzahl der Fahrten durch Einzelbewertung mit 0,002 % (§ 6 Abs.

Ab 2012: Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

Steuerpflichtige können sich bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit über die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen.

Ab 2012: Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens

Zukünftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalerträge nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrages beim Spendenabzug berücksichtigt.

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Ab 2012: Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich

Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw.die Freibeträge für Kinder bei volljährigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z.

Zur Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maßnahme, die bereits rückwirkend für das Jahr 2011 greift, allerdings sind die Wirkungen für den Haushalt erst für 2012 wirksam.

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Ab 2012: Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Für Eltern ergeben sich ab dem 1.Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.

Ab 2012: Änderung bei der Berechnung der Entfernungspauschale

Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht.Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden.

Ab 2012: Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht.

Ab 2012: Übertragung der Freibeträge für Kinder

Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt.

Ab 2012: Erstattungsüberhänge bei den Sonderausgaben

Die steuerliche Berücksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen oder Kirchensteuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht.

Ab 2012: Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens

Das Lohnsteuerabzugsverfahren befindet sich im Umbruch.Es ist derzeit noch durch Papierdokumente geprägt.

Ab 2012: Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte anerkannt sind

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Verfolgte im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) werden steuerfrei gestellt, wenn sie auf Anrechnungszeiten zum Ausgleich von Schäden in der Sozialversicherung [Glossar] für Zeiten der Verfolgung bzw.

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Gesetzliche Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ab 2012 lassen sich Berufsausbildungskosten bis zu 6.000 EUR statt zuvor 4.000 EUR als Sonderausgaben absetzen.

Firmenwagen: kein geldwerter Vorteil auf nachträglich eingebaute Sonderausstattung (BFH)

Der nachträgliche Einbau von Sonderausstattung im Firmenfahrzeug ist nicht in den Listenpreis einzubeziehen, sondern nur Extras, mit denen der Pkw bereits werkseitig bei Erstzulassung ausgestattet ist.

Handwerkerleistungen: Erd- und Pflanzarbeiten im häuslichen Garten sind steuerbegünstigt (BFH)

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs.2 Satz 2 EStG ist auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren, gleichgültig, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.

Ehrenamt: Steuervorteile nutzen (FinMin)

Wie das Brandenburger Finanzministerium zum Tag des Ehrenamtes 2011 mitteilt, informiert ab sofort ein neues Faltblatt Ehrenamtler in Brandenburg darüber, welche steuerlichen Vorteile ihnen zustehen.

Sachbezugswerte 2012 stehen nun fest

Wie jedes Jahr ist die nunmehr 4.Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom Bundesrat am 25.11.2011 beschlossen worden.

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