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Grenzwerte der Sozialversicherung 2008
Seit dem 1.Januar 2008 gelten neue Einkommensgrenzen in allen Sozialversicherungszweigen.Die für die Berechnung des Beitrags in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgebliche Bemessungsgrenze wird auf 3.600 Euro monatlich angepasst.
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