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Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (BMF)

Dazu hat der BMF die Finanzverwaltung mittels eines Schreibens angewiesen.

Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche (BMWSB)

Für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft

Keine erweiterte Kürzung bei Zinszahlung an Gesellschafter (BFH)

Zinsen für stehengelassene Gewinn an Gesellschafter einer Vermietungs-GmbH & Co. KG, sind auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn weder die Gesellschaft noch die Gesellschafter der Gewerbesteuer unterliegen.

Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt (Bundesrat)

Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Damit ist auch die degressive AfA für den Neubau von Wohnungen beschlossen.

Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bis zum 31.01.2023 verlängert (BMF)

Die Finanzminister der Länder haben sich auf eine bundesweit einheitliche Verlängerung der Abgabefrist geeinigt.

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus (BFH)

Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

Kaufpreisaufteilung bei Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung (BFH)

Die Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) ermittelte Aufteilung ersetzen.

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Umsatzsteuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften (BFH)

Der Bundesfinanzhof hat mit Uentschieden, dass der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH von der Umsatzsteuer befreit ist; dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.

Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten "Gartenhauses" unterliegt nicht der Einkommensteuer (BFH)

Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG)

Die Vorschrift zur „Wegzugsbesteuerung“ bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige Steuerpflichtige ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste.

Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims (BFH)

Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, entfällt die ihm beim Erwerb des Hauses gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend.

Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumbepflanzung (BFH)

Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten.

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Grunderwerbsteuer - Keine Zurechnung von treuhänderisch gehaltenen Anteilen (BFH)

Auch über eine mehrstöckige Beteiligung kann im Rahmen der Grunderwerbsteuer ein Anteil am Vermögen der Gesamthand vermittelt werden. Bei Treuhandverhältnissen ist der Anteil am Vermögen der Gesamthand dem Treuhänder zuzurechnen.

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Gemischt genutzte Gebäude und teilweiser Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer (BFH)

Wird bei einem Gebäude in den Bauantragsunterlagen ein Zimmer als Arbeitszimmer bezeichnet, kann dies für eine Zuordnung zum Unternehmen sprechen. Das gilt jedenfalls dann, wenn dies durch weitere objektive Anhaltspunkte untermauert wird.

Grunderwerbsteuer - Grundstücke einer Untergesellschaft (BFH)

Ein Grundstück der Untergesellschaft ist der Obergesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich nur zuzurechnen, wenn die Obergesellschaft selbst es aufgrund eines Erwerbsvorgangs erworben hat. Der bloße Erwerb des Grundstücks durch die Untergesellschaft führt nicht zu einer automatischen Zurechnung bei der Obergesellschaft.

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Fahrradkeller verkleinert - Mietminderung kann gerechtfertigt sein (BGH)

Wird ein großzügiger gemeinschaftlicher Fahrradkeller nachträglich auf wenige Quadratmeter verkleinert, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar. Dieser kann zu einer Mietminderung führen.

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Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage und umsatzsteuerliche Zuordnung (BFH)

Hat ein Steuerpflichtiger im Lauf des Jahres, in dem er eine Photovoltaikanlage erworben hat, einen Vertrag mit dem Recht zum Weiterverkauf des gesamten von der Anlage erzeugten Stroms zuzüglich Umsatzsteuer abgeschlossen, ist dies ein Indiz dafür, dass er die Photovoltaikanlage dem Unternehmen voll zugeordnet hat.

Grundsteuerreform – Wichtige Angaben für die Feststellungserklärung

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass Sie als Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet sind. Die Erklärung muss zwischen dem 1.7.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden.

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Feststellung neuer Grundstückswerte

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Grundsteuer-Reform alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert werden. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege bis voraussichtlich 31.10.2022 erfolgen. Handlungsbedarf besteht aber bereits jetzt.

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