Koalitionsvertrag: Geplante Maßnahmen im Bereich Steuern

Am 07.02.2018 haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die wesentlichen Maßnahmen mit steuerlichem Bezug haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Keiner erhöhte Steuerbelastung der Bürger: Wie bisher soll alle zwei Jahre ein Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorgelegt werden, um dann den Einkommensteuertarif entsprechend zu bereinigen. Zudem soll eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung geprüft werden.

Abschaffung des Soli ab 2021: Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise abgeschafft werden. Beginnend ab dem Jahr 2021 mit einem ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro. Dadurch sollen rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.

Einführung einer Grundsteuer C, um Gemeinden die Möglichkeit zu geben, die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke zu verbessern.

Förderung des freifinanzierten Wohnungsneubaus im bezahlbaren Mietsegment: Hierfür soll eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung eingeführt werden. Sie soll zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr betragen.

Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Antragstellern soll ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens eingeräumt werden.

Einführung eines Baukindergeldes: Für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand soll ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 € je Kind und pro Jahr eingeführt werden, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt werden. Darüber hinaus soll die Gewährung eines Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer geprüft werden.

Erhöhung des Kindergeldes: Darüber hinaus ist eine Erhöhung des Kindergeldes um 25 € pro Monat und Kind in zwei Teilschritten (zum 01.07.2019 um zehn €, zum 01.01.2021 um weitere 15 €) und eine entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrages geplant.

Erhöhung der Akzeptanz des Faktorverfahrens: Ehegatten sollen über das Faktorverfahren besser informiert werden. Personen mit der Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.

Abschaffung der Abgeltungsteuer: Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden. An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext wird festgehalten.

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll ausgebaut werden. Die vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen soll bis zum VZ 2021 eingeführt werden.

Ausbau des BZSt: Das BZSt soll für Gebietsfremde zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte werden.

Gerechter Steuervollzug: Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.

Förderung von KMU: Insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen soll eine steuerliche Förderung eingeführt werden, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt.

Unterstützung von Start-Ups: In der Start- und Übergangsphase soll die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduziert werden. In den ersten beiden Jahren nach Gründung sollen Unternehmen von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit werden. Zudem sollen die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessert werden . Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren sollen vereinfachen werden. Ziel sollte ein „One-Stop-Shop“ sein.

Förderung der Elektromobilität: Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung soll für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises eingeführt werden. Zudem soll für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden.

Einfuhrumsatzsteuer Die Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer sollen in Kooperation mit den Bundesländern optimiert werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Industrie- und Handelsunternehmen sowie für die deutschen Flug- und Seehäfen zu verhindern.

Besteuerung von Konzernen: Durch weltweit möglichst breite Implementierung der OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen sollen faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten geschaffen werden. Die Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie sollen im Interesse des Standorts Deutschland umgesetzt, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestaltet, Hybridregelungen ergänzt und die Zinsschranke angepasst werden.

Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet sollen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber sollen verpflichtet werden, über die auf ihren Plattformen aktiven Händlerinnen und Händler Auskunft zu erteilen.

Gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern: Zusammen mit Frankreich sollen konkrete Schritte zur Verwirklichung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums mit einheitlichen Regelungen vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechts und zur Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer vereinbart werden. Gemeinsam mit Frankreich werden wir uns für eine entsprechende Harmonisierung der Regelungen zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts einsetzen.

Hinweis

Ob die Koalition zustande kommt, hängt nun vom Votum der SPD-Mitglieder ab. Das Ergebnis der Abstimmung soll am 04.03.2018 verkündet werden. Der Koalitionsvertrag ist u.a. auf der Homepage der CDU veröffentlicht.

 

Quelle

CDU online (il), 09.02.2018

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