Kassenbuch - Die Krux mit dem Kassenbuchschreiben

Das Kassenbuch muss zeitnah geschrieben werden. Ansonsten sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht erfüllt und die Finanzverwaltung ist grds. zur Schätzung berechtigt.

Häufig werden dazu Tabellenkalkulationen verwendet (z. B. Excel). Diese werden jedoch regelmäßig von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, weil die Dateien nicht automatisch zeitnah festgeschrieben werden oder eine Wahlmöglichkeit beinhalten.

Das betrifft häufig auch die übrigen softwaregestützten Kassenbücher und Online-Kassenbücher (z. B. Agenda und DATEV).

Bleibt als sichere Lösung für die Praxis das klassiche, handgeschriebene Kassenbuch.

Aber Vorsicht, die von den Verlagen (Zweckform, RNK usw.) angebotenen Kassenbücher enthalten versteckt das Erstellungsdatum des Kassenbuches und die Prüfer des Finanzamtes wissen das.

Ein in 2014 hergestelltes Kassenbuch mit handschriftlichen Einträgen angeblich aus dem Jahr 2012 dürfte wohl die berechtigte Skepsis der Finanzverwaltung zur Folge haben.

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