Überlassung von Wohnungen an Mitarbeiter ‒ neuer Bewertungsabschlag (JStG 2019)

Ab dem 01.01.2020 ist der Bewertungsabschlag 1/3.

Überlässt der Arbeitgeber Arbeitnehmern Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken, bleibt dies steuerfrei, wenn das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts umfasst und die Miete nicht mehr als 25 Euro pro Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.

 

Quelle

§ 8 Abs. 2 EStG
JStG 2019

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