Deutsche sollen die Herkunft ihres Vermögens nachweisen - SPD will Beweislast umkehren

Nach bestehender Rechtslage muss die Staatsanwaltschaft bei Vermögen, dessen Herkunft nicht offen liegt, den Verdacht auf strafrechtlich relevante Hintergründe durch Ermittlungen bestätigen. Die Beweislast für Steuerbetrug oder Geldwäsche liegt damit beim Staat.

Die SPD will das nun ändern. "Wir drehen die Beweislast um", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus einem 10-Punkte-Katalog der Partei, der ihr nach eigenen Angaben vorliegt.

"Auch Vermögen unklarer Herkunft sollen künftig eingezogen werden können", heißt es in dem Katalog der Partei.

Im Zusammenhang mit den Forderungen zur Bekämpfung der Steuerkriminalität wird eine enorme Zahl genannt: Rund 1.000 Milliarde Euro sollen "Europa" jährlich durch Steuervermeidung und Steuerhinterziehung verloren gehen. Damit wird ein fruchtbares Feld angezeigt, wo die SPD in puncto sozialer Gerechtigkeit endlich wieder Erträge einfahren soll.

Bei Geschäften mit Staaten, die nicht am automatischen Informationsaustausch über Steuerpflichtige teilnehmen, soll zudem die Pflicht zur Steuererklärung nicht mehr nach zehn Jahren auslaufen. „Anonymität darf nicht zur Verjährung führen“, heißt es. Die Festsetzungsfrist für Steuern solle in diesen Fällen über zehn Jahre hinaus ausgeweitet werden. International sei ein gemeinsames Vorgehen der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer gegen Steuerbetrug und Geldwäsche notwendig.

Die SPD reagiert damit auch auf die Veröffentlichung der „Panama Papers“ über Hunderttausende Briefkastenfirmen in der Karibik. Sie fordern unter anderem ein „öffentliches Reporting von großen, international agierenden Unternehmen“. Es gebe ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, in welchen Staaten diese Firmen Steuern zahlten.

Zwar kann normalerweise jeder nachweisen, woher das Geld kommt, allerdings muss nicht hinter jedem Vermögen, das im Ausland oder z. B. bei einer Briefkasten-Firma untergebracht wird, ein strafrechtlich relevanter Hintergrund das Motiv sein. Sehr häufig verstecken Steuerpflichtige zum Teil erhebliches Vermögen nicht aus Gründen der Steuerverkürzung sondern

  • vor Gläubigern/Banken,
  • ihrer Familie und/oder ihren Erben,
  • aus Gründen der Risikovorsorge,
  • wegen politischer Risiken,
  • usw.

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