kriminaltechnische Auswertung

In der aktuellen Ausgabe der ‚Zentralen Fahndungs-Nachrichten‘ (ZFN) beschäftigen sich zwei Steuerfahnder mit den Möglichkeiten, bestimmte Rückschlüsse aus beschlagnahmten Unterlagen zu ziehen:

  • Echtheit von Schriftstücken, Dokumenten und Ausweispapieren;
  • verwendeter Drucker;
  • Vollständigkeit bzw. späterer Ausstausch einzelner Seiten;

Die Faustregel laut ‚ZFN‘ „Sehen - Fühlen - Kippen“.

Selbst wenn Papier vom gleichen Hersteller kommt, aber aus verschiedenen Chargen, lassen sich bereits Unterschiede feststellen, vor allem durch Verwendung einer Lupe mit mehreren Lichtquellen (UV- und Weißlicht).

Hiermit fallen gefälschte Wasserzeichen auf, die nur aufgedruckt sind. Zudem lassen sich mit Hilfe einer Lupe Rückschlüsse auf unterschiedliche Beschriftungen ziehen.

Wörtlich heißt es: „Mit bloßem Auge gleich ausehende Kugelschreiberpaste kann u.U. unter UV-Licht eine ganz andere Farbe annehmen, so dass die Beschriftung mit zwei unterschiedlichen Kugelschreibern deutlich wird“.

Wegen der geringen Kosten solcher speziellen Lupen wurden die Steuerfahnungsstellen in Rheinland-Pfalz mittlerweile damit ausgerüstet.

Weiterer Ansatzpunkt für Steuerfahnder sind sog. Durchdruckspuren, wobei dann aber schon Kriminaltechniker hinzuzuziehen sind. Diese entstehen, wenn beim Beschreiben mehrere Blätter übereinander liegen und ein festes Schreibgerät (Bleistift oder Kugelschreiber) verwendet wird. Solche Spuren können mit Hilfe des ‚Electrostatic Detection Apparatus-Verfahrens‘ sichtbar gemacht werden. Dabei werden beschlagnahmte Schriftstücke elektrostatisch aufgeladen und mit einem Tonerpulver bestäubt, das sich in den Schriftrillen ablagert, die mit bloßem Auge nicht erkennbar ist. Auf diese Art konnte bei einem Unternehmer nachgewiesen werden, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen alle Bestätigungen bei der Unterschrift übereinander gelegen haben – und nicht wie behauptet eine Vielzahl von Geschäften mit mehreren Abnehmern und über mehrere Jahre hinweg stattgefunden hatte.

In besonderen Fällen wird auch auf die bewährte Daktyloskopie zurückgegriffen. Dazu die ‚ZFN‘: „Papier ist ein sehr guter Spurenträger. Fingerabdruckspuren haften sehr gut auf Papier und sind von der Kriminatechnik auch gut sichtbar zu machen“.

Klassisches Beispiel: Eingangsrechnungen müssten immer zwei Fingerabdrücke aufweisen, die des Rechnungsausstellers und die des Rechnungsempfängers, ggf. auch noch die des Personals. Gibt es dagegen nur Abdrücke einer Person, kann das ein Anhaltspunkt für selbst hergestellte und in die Buchhaltung eingebrachte Scheinrechnung sein.

Fazit der ‚ZFN‘:

Erfahrene Steuerfahnder sollen mit “Augenmaß hinsichtlich Aufwand und Ertrag“ den Einsatz bestimmter Untersuchungsmöglichkeiten abwägen. Es sollen also nicht auf Verdacht ganzer Ordner auf Auffälligkeiten hin untersucht werden. Dort wo aber bereits ein Anfangsverdacht existiert, bieten sich die hier genannten und weiter Verfahren (z.B. Inhaltsstoffe von Papier oder Kugelschreiberpaste, Stempelüberprüfung oder gar DANN-Analyse) an, um Papier“ zum Sprechen zu bringen“.

 

Quelle

Verlag Markt-Intern

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