Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011

Das Bundesfinanzministerium hat die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2011 bekannt gegeben.

Folgende Steuererklärungen sind danach bis zum 31. Mai 2012 bei den Finanzämtern abzugeben:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

Fristverlängerungen

Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, der hat Zeit bis zum 31. Dezember 2012.

Hinweis: Wer schon einmal seine Steuererklärung zu spät abgegeben hat, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die aktuelle Steuererklärung schon vor Ablauf dieser allgemeinen Verlängerung haben möchte. Dies kann auch passieren, wenn im vorangegangenen Veranlagungszeitraum hohe Abschlusszahlungen angefallen sind oder solche nun erwartet werden. Aber auch wenn es die Arbeitsauslastung des Finanzamtes erfordert, kann es die Steuererklärung vor dem Ablauf der allgemeinen Verlängerung einfordern.

Sofern kein Sonderfall zur Pflichtveranlagung vorliegt, können Angestellte, Beamte und Pensionäre einen Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung innerhalb von vier Jahren stellen, für das Jahr 2010 also bis zum 31. Dezember 2014. Gleiches gilt für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage.

Die Steuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber der Steuerbehörde die Tatsachen offenlegt, die der Steuerbehörde die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen. Für die Steuererklärung muss in der Regel ein amtlich vorgeschriebener Vordruck verwendet werden. In Deutschland kann die Steuererklärung seit 1999 auch elektronisch übermittelt werden (ELSTER).

 

Quelle

BMF, gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2012 über Steuererklärungsfristen, 2011/1003824

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