Ab 2012: Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

Steuerpflichtige können sich bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit über die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen.

Bei Bagatellfällen (Gegenstandswert unter 10.000 Euro) wird künftig auf eine Gebührenerhebung verzichtet. Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte wird damit auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt.

 

Quelle

Bundesministerium der Finanzen

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