Anpassung der Zinsschranke (BMF)

Die Zinsschranke regelt den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen.

Sie zielt u. a. darauf ab, dem internationalen Steuerwettbewerb und aggressiven Steuerplanungen international tätiger Konzerne zu begegnen. Die EU hat die Idee einer Zinsschranke in der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie („Anti Tax Avoidance Directive“ – ATAD) aufgegriffen. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Zinsschranke einzuführen. Die deutsche Regelung wird an die Vorgaben der ATAD angepasst.

 

Quelle

BMF

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