Abzugsverbot für Zinsen (JStG2019)

Das Abzugsverbot für Zinsen für hinterzogene Steuern wird um die auf die Hinterziehungszinsen anzurechnenden Nachzahlungszinsen erweitert, die für denselben Zeitraum festgesetzt werden.


 

Quelle

§ 4 Abs. 5 S.1 Nr 8a EStG
JStG 2019

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