Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) - Festschreibung von Buchungssätzen

Die GoBD wurden durch das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht.

Die neuen Regelungen der GoBD führen dazu, dass eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Buchführungsprozesse, der digitalen Aufbewahrung und der Protokollierung – insbesondere an Schnittstellen – erforderlich ist. Werden die neuen Regelungen nicht beachtet, kann dies spätestens bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme und Erklärungsbedarf verursachen.

Daher ist eine Vorbereitung wichtig, damit es am Ende keine Überraschungen gibt. DATEV unterstützt bei der Umsetzung der GoBD und hat auch in den Programmen zum Jahreswechsel 2015/2016 Änderungen vorgenommen.

Zentraler Punkt ist ohne Zweifel die Konkretisierung der Frist zur Festschreibung von erfassten Buchungssätzen bis zum Ablauf des Folgemonats. Dies führt bei zweckorientierter Auslegung der GoBD zum Termin der UStVA als spätestem Zeitpunkt für die Festschreibung.

Mann kann aber weiterhin eine sogenannte Vor- oder Stapelerfassung durchführen, die eine Kontrolle und gegebenenfalls eine anschließende Korrektur ermöglicht.

In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen wird standardmäßig keine Übermittlung der UStVA mehr möglich sein, sofern offene Buchungsstapel für die abzugebende Periode und die Vorperioden innerhalb des Buchungsjahres vorliegen. Diese Regelung greift mit Installation der Jahreswechsel-Version für alle Wirtschaftsjahre mit Beginn ab 01.01.2016.

 

Quelle

BMF-Schreiben vom 14.11.2014

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