Erwägungen zur strafbefreienden Selbstanzeige

Innerhalb der großen Koalition bzw. der Bundesregierung werden derzeit die folgenden Änderungen diskutiert:

  • DIe Strafbefreiung wird davon abhängig gemachen, dass alle steuerrelevanten Vorgänge der letzten zehn Jahre lückenlos offengelegt werden. Derzeit sind es fünf Jahre.
  • Die strafbefreienden Selbstanzeige für schwere Fälle von Hinterziehung wird ausgeschlossen.
  • Die Strafzahlung von fünf Prozent des hinterzogenen Vermögens bei Hinterziehungen von über 50.000 Euro wird erhöht oder gestaffelt.
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige wird nur ein Mal zugelassen.

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