Schweden hat kein Steuergeheimnis

Das deutsche Steuergeheimnis ist ein in § 30 AO geregeltes Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. Es ist ein Ausfluss des allgemeinen Amtsverschwiegenheitsgrundsatzes und lässt sich auf das allgemeine Persönlichkeits zurückführen. Es gebietet den Finanzbehörden, Erkenntnisse, die sie im Besteuerungsverfahren gewinnen, nicht an Dritte weiterzugeben. Es verpflichtet die Amtsträger zur besonderen Verschwiegenheit über im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte. Es gibt Ausnahmetatbestände. Die Finanzbehörde ist bei der Aufklärung eines erheblichen Sachverhalts in vielen Fällen auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen angewiesen. (Fundstelle Wikipedia).

Ganz anders in Schweden

Während hierzulande Fragen nach dem Einkommen selbst unter Freunden oft tabu sind und der Austausch darüber in so manchem Arbeitsvertrag sogar gemaßregelt wird, wissen die Schweden bestens übereinander Bescheid. Schweden hat nämlich kein Steuergeheimnis.

Wer wissen möchte, welche Summe der Nachbar gegenüber versteuert, ruft einfach beim Skatteverket an, dem schwedischen Finanzamt. Oder wartet den jährlich erscheinenden Taxeringskalender ab, in dem alle Zahlen schriftlich erfasst sind. Einzig der König und die Königin genießen Immunität.

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