Die neue Rundfunkabgabe ist verfassungswirdrig (Beitrag DStR)

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die neue Rundfunkabgabe eine Steuer darstellt, für die es derzeit an einer Kompetenzgrundlage fehlt. Daneben wird die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkabgabe für Zweitwohnungen aufgezeigt.

Nach Auffassung der Verfasser wird die Rundfunkabgabe in ihrer derzeitigen Ausgestaltung kaum Bestand haben, zumal Klagen bereits anhängig sind.

Zur Vermeidung bestandskräftiger Bescheide wird empfohlen, die Rundfunkabgabe nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Insbesondere Eigentümern von Zweitwohnungen wird empfohlen, sich auf die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkabgabe für Zweitwohnungen zu berufen und diese nur unter Vorbehalt zu begleichen.

 

Quelle

Herr Prof. Dr. Stefan Koriath und Dr. Maxi Koemm, beide München, in DStR 17/13 vom 26.04.2013, S. 833

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