Neue Regelungen 2013 - Das ändert sich im neuen Jahr im Steuerrecht

Höherer Steuerfreibetrag ab 2013

Der steuerfreie Grundfreibetrag soll steigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 12. Dezember darauf verständigt, den Grundfreibetrag für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen.
Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung

Die Bundesregierung beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil, den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab 2014 erstattet der Bund die Ausgaben komplett. Dadurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um rund 20 Milliarden Euro entlastet.

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Ab Januar 2013 gilt ein besonderer Steuersatz von nur noch 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel. Dieser einheitliche Steuersatz erleichtert landwirtschaftlichen Betrieben eine kombinierte Versicherung - die so genannte Mehrgefahrenversicherung.

Gegen Geldwäsche bei Online-Glückspielen

Wer sich im Internet an Glücksspielen beteiligen will, muss jetzt unter seinem Namen beim Anbieter ein Spielerkonto eröffnen. Das soll Geldwäsche über Online-Glückspiele verhindern. Das so genannte Geldwäschegesetz erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und Vermittler gelten künftig verschärfte Regelungen.

Elektro- und Brennstoffzellen-Autos KFZ-steuerfrei

Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-Pkw fünf Jahre steuerfrei. Für den so genannten Pkw-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des "Regierungsprogramms Elektromobilität" um.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

 

Quelle

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 20.12.2012

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu