Deutsch-Schweizer Steuerabkommen vor dem Abschluss

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland über eine Besteuerung von Schwarzgeld sind offenbar weit fortgeschritten.

Nach einem Bericht des "Spiegel" kann der deutsche Fiskus auf Milliardenzahlungen von Schweizer Banken hoffen.

Danach sollen eidgenössische Banken eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Milliarden Euro garantieren. Altvermögen sollen demnach mit 19 bis 34 Prozent versteuert werden, je nach Einkommensart. Bei Schwarzgeld werde der Höchstsatz fällig. Diese Einzelheiten bestätigte das Bundesfinanzministerium nicht.

Das bilaterale Steuerabkommen über "unentdeckte Vermögensmassen" sollte ursprünglich schon vor der Sommerpause paraphiert werden. Damit wird jetzt noch im August gerechnet. Bis zum Jahresende könnte das Abkommen in Kraft treten.

Nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" soll zum einen eine neue anonyme Quellensteuer für künftige Kapitalerträge deutscher Anleger in der Schweiz eingeführt werden. Der Satz könnte bei 26 Prozent liegen, das entspräche ungefähr der deutschen Abgeltungsteuer.

Umstritten sei der geplante Strafabschlag für Anleger, die Schwarzgeld in der Schweiz angelegt haben. Im Gespräch sei ein Anteil zwischen 20 und 30 Prozent, den die Schweizer Banken einkassieren und nach Deutschland überweisen sollen. Je nach Schätzung liegen 130 bis 180 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld in der Schweiz, schreibt die "Wirtschaftswoche".

Um zu verhindern, dass Deutsche Geld in der Schweiz verstecken, bekommen die deutschen Behörden ein erweitertes Auskunftsrecht: Wenn der Verdacht aufkommt, dass jemand auf einem Konto in der Schweiz Geld versteckt, können sie die Schweizer Finanzverwaltung um Hilfe bitten, die dann eine Umfrage unter den Banken startet. Damit steige das Risiko für Steuersünder, entdeckt zu werden, glaubt die Bundesregierung.

Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten. In Deutschland müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Kritik dürfte sich unter anderem an der Tatsache entzünden, dass selbst langjährige Steuerhinterzieher keine strafrechtliche Verfolgung mehr fürchten müssen, sobald sie die rückwirkende Pauschalsteuer bezahlt haben.

Mit dem Abkommen geht Deutschland auch auf zwei Sorgen der Schweizer Seite ein:

  1. Zum einen bleiben die Kontoinhaber gegenüber den deutschen Behörden weiterhin anonym.
  2. Zum anderen wird den Schweizer Banken der Zugang zum deutschen Markt erleichtert. Bisher mussten Kreditinstitute ohne Niederlassung in Deutschland eine andere Bank um Hilfe bitten, wenn ein deutscher Kunde ein Konto eröffnen wollte. Künftig fällt diese Hürde weg.

 

Quelle

dpa
Haufe Online-Redaktion

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