Investitionszulage sinkt bei Investitionsbeginn ab 1.1.2012

Betreibt ein Unternehmer in den neuen Bundesländern oder in einem begünstigten Teil Berlins sein Unternehmen, sollte bei in naher Zukunft geplanten Investitionen beachtet werden, dass die Investitionszulage bei Investitionsbeginn ab dem 1.1.2012 sinkt.

Deshalb sollte in Erwägung gezogen werden, begünstigte Investitionen bis Ende 2011 vorzuziehen.

Der Investitionsbetrag für begünstigte Investitionen in Unternehmen in den neuen Bundesländern oder in bestimmten Teilen von Berlin sinkt bei Investitionsbeginn ab 1.1.2012 wie folgt:

  • Kleine und mittelständische Betriebe: Die Investitionszulage sinkt bei Investitionsbeginn ab 1.1.2012 von derzeit 20% auf 15%.
  • Andere Betriebe: Bei allen anderen Betrieben mindert sich die Investitionszulage bei Investitionsbeginn ab 2012 von 10% auf 7,5%.

Begünstigt sind nur

  • Betriebe des verarbeitenden Gewerbes,
  • des Beherbergungsgewerbes oder
  • Betriebe, die produktionsnahe Dienstleistungen erbringen.

Die begünstigten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre zum Anlagevermögen eines Betriebs im Beitrittsgebiet oder in Berlin gehören und dürfen in dieser Zeit nicht zu mehr als 10% privat genutzt werden.

Bei kleinen und mittelständischen Betrieben gilt statt des Fünfjahres- nur ein Dreijahreszeitraum.

 

Quelle

§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 6 InvZulG 2010
Haufe Online-Redaktion

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu