Angestellte hinterzieht Lohnsteuer: Arbeitgeber haftet

Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben wurde und ihm dies zuzurechnen ist.

 

Quelle

BFH-Urteil v. 21.4.2010, VI R 29/08, veröffentlicht am 14.7.2010

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