Erfolg in der Gastronomie: keine Prüfungsfeststellungen durch Betriebsprüfung
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
"Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wieviel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte."
Joseph Désiré Contandin Fernandel