Erfolg in der Gastronomie: keine Prüfungsfeststellungen durch Betriebsprüfung
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
"Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die AG keine Steuern bezahlen kann, werden in einer sogenannten Bilanz zusammengestellt."
Kurt Tucholsky