Erfolg in der Gastronomie: keine Prüfungsfeststellungen durch Betriebsprüfung
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
"Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte."
Sir Peter Ustinov