Außensteuergesetz - neue Regelungen für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen und -dienstleistungen (BGBl.)
Mit den Änderungen sollen Gewinnverlagerungsstrategien weiter eingedämmt und der Fremdvergleichsgrundsatz eindeutiger gefasst werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie wirtschaftlich entstanden sind.
Insbesondere soll verhindert werden, dass internationale Unternehmensgruppen mithilfe von grenzüberschreitenden Finanzierungen Betriebsausgaben in Form von Zinsen mit dem Ziel der Minderung ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlage generieren können.
Neben strengen Anforderungen an die zulässige Höhe von Darlehenszinsen, die dem Fremdvergleich standhalten müssen, soll u.a. auch glaubhaft nachgewiesen werden, dass der Schuldner das Darlehen wird zurückzahlen können.
Gilt ab Veranlagungszeitraum 2024.
Quelle
§ 1 Abs. 3d und 3e AStG
Wachstumschancengesetz, am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet