Option zur Körperschaftsbesteuerung für alle Personengesellschaften (BGBl.)

Nunmehr erhalten alle Personengesellschaften die Möglichkeit, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren (bisher nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften).

Gilt ab dem Tag nach der Verkündung,

 

Quelle

§ 1a Abs. 1 Satz 1 bis 4 KStG
Wachstumschancengesetz, am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu