Änderungen für Eltern (BMF)

Der Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2024 insgesamt Euro 6384 (3192 Euro je Elternteil).

Günstigerprüfung

Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Altersgrenzen

Generell werden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt.

Kinder, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet sind, werden ebenfalls berücksichtigt.

Volljährige Kinder unter 25 Jahren werden berücksichtigt, wenn sie

  • für einen Beruf ausgebildet werden (Ausbildung, Studium),
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden,
  • eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können,
  • ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten.

Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Mehr Geld für Kinder

Die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) werden für jedes Kind um 360 Euro auf 9.312 Euro erhöht.

Abschluss der Familienkassenreform

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt in Deutschland die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten allein durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Die im Jahr 2017 gestartete Familienkassenreform hat zur Beseitigung der Sonderzuständigkeit von über 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes geführt und wurde mit dem Jahresende 2023 abgeschlossen.


 

Quelle

BMF

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu