Höherer Grundfreibetrag, weitere Tarifentlastung und Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (BMF)
Änderungen bei der Einkommensteuer ab 2024
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 EURO auf 11.604 Euro vorgenommen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer.
Abzug von Unterhaltsleistungen
Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an die des Grundfreibetrags angelehnt ist, wird ebenfalls angehoben.
Einkommensteuertarif
Die übrigen Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs werden zum Ausgleich der kalten Progression verschoben.
Quelle
BMF