Ex-GmbH-Gf. kann eigenen Lohnsteuerhaftungsbetrag abziehen (BFH)

Hinterlässt eine GmbH Steuerschulden, nehmen die Finanzämter regelmäßig die Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Anspruch.

Zahlungen eines Geschäftsführers für Lohnsteuerverbindlichkeiten der GmbH sind dann als Werbungskosten abziehbar, soweit sie Lohnsteuer betreffen, die auf Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt..

Diese Rechtsansicht des FG Hessen hat der BFH jetzt höchstrichterlich bestätigt.

 

Quelle

BFH

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