Elektronische Arbeitslosmeldung
Ebenfalls zum 1. Januar tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft.
Künftig besteht neben der persönlichen Arbeitslosmeldung in der zuständigen Agentur für Arbeit auch die Möglichkeit sich rechtssicher elektronisch anzumelden.
Für den dafür notwendigen elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz ist die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises erforderlich.