Ab 12.500 EUR Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen (Bundesbank)

Nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unterliegen Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 € oder Gegenwert der AWV-Meldepflicht und müssen der Bundesbank gemeldet werden.

Frist

Die Meldung muss bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung oder Leistung folgenden Monats erfolgen.

Kontoauszug: AWV Meldepflicht beachten

Es kann vorkommen, dass auch bei Zahlungen unter 12.500 € auf dem Kontoauszug von Banken der Hinweis „AWV Meldepflicht beachten“ vermerkt wird. Wird die Obergrenze von 12.500 € nicht überschritten, kann der Hinweis ignoriert werden.

Das Meldeportal

Seit dem 01.09.2013 müssen alle außenwirtschaftsrechtlichen Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Im Servicebereich des Internetauftritts der Deutschen Bundesbank finden Meldepflichtige die Möglichkeit ihre Informationen sicher zu übermitteln. Ein Informationsblatt inklusive ausführlicher Anleitung steht zur Verfügung.

Vor der ersten Meldung müssen Unternehmen eine sogenannte Meldenummer beantragen. Privatpersonen haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Zahlungsmeldungen über die kostenfreie Hotline der Bundesbank zu tätigen.

Hotline der Bundesbank

Für alle Fragen rund um die AWV Meldepflicht und die Zahlungsmeldung für Privatpersonen, steht die Bundesbank während der Geschäftszeiten telefonisch zur Verfügung: 0800 / 1234 111. Die Hotline für Anrufer aus dem Ausland erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 6131 377 4790. Ebenfalls ist die Meldung per E-Mail an szawstat-private@bundesbank.de möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeiten nur für Privatpersonen gelten.

Merkblatt

Es gibt eine Reihe von weiteren Vordrucken und Regelungen, darunter z. B. Vorschriften für monatliche oder jährliche Meldungen. Alle wichtigen Informationen fasst die Bundesbank in ihrem Merkblatt zusammen auf  www.bundesbank.de.

 

Quelle

§ 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

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