Coronavirus - Soforthilfe Gewerbemieten: Zuschuss-Programm für den Berliner Mittelstand (Berlin)

Neben den bisherigen Soforthilfen zur Abmilderung der Pandemie-Folgen hat der Berliner Senat jetzt zusätzlich die „Soforthilfe Gewerbemieten“ aufgelegt.

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen mittelständischen Unternehmen mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten können damit Zuschüsse für gewerbliche Mieten bzw. Pachten beantragen.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020.

Gefördert wird die Grundmiete bzw. -pacht inkl. Nebenkosten für die Monate April und Mai 2020.

Die Fördersumme beträgt 50% bis max. 10.000 Euro bzw. bei Unternehmen mit mehreren Objekten bis zu 30.000 EUR.

Zur ersten Orientierung hat die IBB ein kurzes Informationsblatt zu diesem Soforthilfe-Programm zusammengestellt: Überblick Soforthilfe Gewerbemieten

Das Programm startet am 17.08.2020.

Die Antragstellung erfolgt über die Investitionbank Berlin (IBB).

Nach derzeitigem Kenntnisstand können einige Angaben gegenüber der IBB auch durch eine Steuerberater-Bescheinigung ersetzt werden. Hierfür entwirft die IBB ein Formular, das spätestens am Montag online gestellt wird.

Auf der Internetseite der IBB finden Sie zudem einen FAQ-Katalog, der ständig aktualisiert wird. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung.

Das durch die IBB entwickelte Formular für die Bescheinigung ist nunmehr online abrufbar: Bestätigung des Steuerberaters: Angabe zum Unternehmen

FAQ-Katalog

 

Quelle

Berliner Senat, IBB

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