Coronavirus - Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel für Kassen gefordert (FinMin)

Sachsen unterstützt Vorstöße des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen, den Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für die Aufrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu geben.

Mit Schreiben v. 6.11.2019 - IV A 4 - S 0319/19/10002 :001 hat das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a AO ohne TSE nach dem 31.12.2019 erlassen. Hiernach wird es zur Umsetzung der Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen mit Kassenfunktion) nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine TSE verfügen.

Das Land Sachsen fordert aufgrund der Corona-Krise:

Statt bis zum 30.9.2020 sollten betroffene Unternehmen bis zum 31.3.2021 Zeit haben, um ihre Kassensysteme an die gesetzlich vorgegebene Sicherheitseinrichtung anzupassen.

Dazu muss die aktuell geltende Nichtbeanstandungsregelung (BMF-Schreiben v. 6.11.2019 - IV A 4 - S 0319/19/10002 :001) gemeinsam von Bund und Ländern verlängert werden.

 

Quelle

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen online vom 18.6.2020
NWB Online-Nachricht - Montag, 22.06.2020

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