Ohne Beleg für Transaktionsabbruch kein Ersatz nach Kreditkartenbetrug (AG)

Wer sich nach einem Abbruch eines Zahlungsvorgangs mit einer Kreditkarte keinen Beleg über den Transaktionsabbruch aushändigen lässt, handelt grob fahrlässig und hat deshalb bei missbräuchlicher Verwendung der Kreditkarte keinen Ersatzanspruch gegen die Bank.

 

Quelle

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.08.2019 (Az.: 30 C 4153/18).

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