Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 27.11.2019 (E-Rech-VO)

Ab dem 27.11.2019 sind (nahezu) alle Rechnungsempfänger des Bundes zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet.

Die "Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes" (E-Rech-VO) sieht vor, dass elektronische Rechnungen ab diesem Datum im Format XRechnung empfangen und verarbeitet werden können.

Dazu müssen auch alle subzentralen öffentlichen Auftraggeber sowie die sogenannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber auf den elektronischen Rechnungsempfang umgestellt haben. Betroffen von der digitalen Empfangspflicht sind damit auch alle bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, wie bspw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Weitere Umsetzung der E-Rech-VO in 2020

Zum 27.11.2020 folgt die Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch mit allen Rechnungsempfängern auf Bundesebene. Die Rechnungsempfänger des Bundes sind dann berechtigt die papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als "einfaches" PDF ohne CEN-konformen XML-Datensatz übermittelt werden, zurückweisen.

Umsetzung auf Ebene der Bundesländer

Aufgrund landesspezifischer Umsetzungsvorgaben sind ab dem 27.11.2019 auch die öffentlichen Auftraggeber in Thüringen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zum elektronischen Rechnungsempfang verpflichtet. In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gelten bereits entsprechende Regelungen. Die übrigen Bundesländer müssen die Regelung bis zum 18.4.2020 umgesetzt haben.

Erläuterungen zur XRechnung

XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen aktuell etabliert wird, die an die öffentlichen Auftraggeber in Deutschland gesendet werden. Der Standard XRechnung wurde in der 23. Sitzung des IT-Planungsrats für Bund und Länder festgelegt. Mit dem Standard XRechnung setzt Deutschland die Vorgaben des Europäischen Komitee für Normung (CEN) für die in einer elektronischen Rechnung enthaltenen Daten um. Nach der Einführung der elektronischen Rechnung bis spätestens zum April 2020 können elektronische Rechnungen bundesweit einheitlich nach diesem Standard an öffentliche Auftraggeber gesendet werden.

XRechnung wurde im Rahmen der Vorgaben für den elektronischen Datenaustausch der öffentlichen Verwaltung (XML in der öffentlichen Verwaltung (XÖV)) entwickelt. XRechnung ist in der Version 1.2.0 (Fassung vom 18.12.2018) veröffentlicht und konform zur europäischen Norm EN 16931-1.

 

Quelle

Bundesregierung

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