Die SPD möchte die Vermögensteuer wieder einführen (SPD-Präsidium)

Zur Erinnerung: formal ist das Vermögensteuergesetz noch in Kraft, die Vermögensteuer wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben. Die SPD möchte das ändern und hat am 26.08.2019 beschlossen, die Vermögensteuer wieder einzuführen zu wollen.

Ein Auszug aus dem Beschluß:

„Eckpunkte

Unsere Eckpunkte gehen von folgenden Grundsätzen aus:

  • Die persönliche Vermögensteuer soll die Steuerbelastung auf besonders reiche Teile der Bevölkerung konzentrieren, was durch hohe persönliche Freibeträge sichergestellt wird.
  • Die Besteuerung orientiert sich am Modell der Schweiz, d.h. neben natürlichen Personen sollen damit auch juristische Personen – insbesondere Kapitalgesellschaften – eigenständig der Vermögensteuer unterliegen.
  • Die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Bewertung des Vermögens werden korrigiert. Die Bewertung insgesamt, auch bei Grundstücken, orientiert sich grundsätzlich an den Maßstäben der Erbschaftsteuer.
  • Mit der Vermögensteuer werden keine Arbeitsplätze gefährdet. Verschonungsregeln zur Vermeidung von Substanzbesteuerung sollen eingebaut werden.

Ausgestaltung und Parameter

  • maßvoller, einheitlicher Steuersatz von 1 vH (möglicher höherer Steuersatz für Superreiche);
  • hohe persönliche Freibeträge für Ledige/für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner;
  • Einbeziehung von Kapitalgesellschaften in die subjektive Steuerpflicht mit einer Freigrenze für  steuerpflichtige Vermögen;
  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Hier sind zwei Möglichkeiten zu diskutieren. Dazu gehört die jeweils hälftige Berücksichtigung des Vermögens auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und bei den Anteilseignern (das sogenannte Halbvermögensverfahren). Eine andere Möglichkeit besteht darin, Betriebsvermögen, auch von Kapitalgesellschaften, ausschließlich auf Ebene der natürlichen Person, der die Beteiligung oder der Betrieb gehört, zu versteuern.
  • verkehrswertnahe Bewertung des Vermögens in Anlehnung an die Erbschaftsteuer;
  • Auslandsvermögen sind steuerpflichtig, soweit sie nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt sind;
  • Sicherstellung des Steuervollzugs durch Einführung einer Meldepflicht der Banken über Wert und Umfang der in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände;
  • weitgehende Freistellung des Altersvorsorgevermögens, d.h. insbesondere private Rentenversicherungen, für die analoge Prinzipien gelten wie für die gesetzlichen Rentenansprüche;
  • Bei Betriebsvermögen sind zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung Verschonungsregelungen vorzusehen.

Ausblick

Wir werden im nächsten Schritt auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen konkreten Vorschlag zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer erarbeiten. Mit diesem Eckpunktepapier wollen wir darüber hinaus die weitere notwendige Diskussion zur gerechteren Besteuerung von Vermögen anregen.“

soweit die SPD ...

Eigene Anmerkungen zum Beschluss des SPD-Präsidiums

Mittlerweile gilt die Vermögenssteuer international als "Auslaufmodell", von den 36 OECD-Staaten hatten 2017 lediglich 4 eine allgemeine Vermögenssteuer (1990 waren es noch 12 Staaten). Quelle Wikipedia

Kritik an einer Vermögensteuer

  • Die Vermögensteuer ähnelt der Einkommensteuer. Da Zinsen und ähnliche Vermögenserträge bereits durch die Einkommensteuer belastet werden, erzeugt die Vermögensteuer eine Doppelbelastung.
  • Während die Einkommensteuer aber den tatsächlichen Ertrag trifft, belastet die Vermögensteuer den Sollertrag. Bleibt der tatsächliche Ertrag hinter dem Sollertrag zurück, kommt es zur Überbesteuerung.
  • In Zeiten von Minuszinsen (z. B. minus 0,4% auf Bankguthaben) wäre eine Vermögensteuer in Höhe von in der Diskussion befindlichen 1,0% ein Eingriff in die Substanz und nicht in den Ertrag.
  • Unter allen Steuern erzeugt die Vermögensteuer die höchsten Verwaltungskosten, weil Bewertungen schwierig sind. Besteht das politische Ziel darin, Kapitaleinkommen stärker zu belasten, kann der Gesetzgeber die Kapitaleinkommensteuer erhöhen, statt mit der Vermögensteuer eine weitere Steuer einzuführen.
  • Die Vermögensteuer behandelt Individuen ungleich, indem sie die Versorgungsansprüche der Beamten und Arbeitnehmer ausnimmt, die Altersersparnisse der Selbständigen aber einbezieht.
  • Fasst der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage eng, weichen die Steuerpflichtigen aus, indem sie z. B. Bilder und andere Kunstgegenstände kaufen. Eine weit gefasste Bemessungsgrundlage erfordert andererseits tiefes Eindringen in die Privatsphäre, um etwa den „Picasso im Schlafzimmer“ zu entdecken.
  • In vielen Ländern erfolgt durch die Grundsteuer eine Besteuerung  zumindest des Grundvermögens. Eine Vermögensteuer hätte eine Doppelbesteuerung zur Folge.
  • Die Wiedereinführung der Vermögensteuer würde die Finanzströme verändern und zu einem Abfluss von Finanzmitteln aus Deutschland führen, zudem eine Harmonisierung innerhalb der EU ausgeschlossen erscheint.

 

Quelle

SPD-Präsidium, 26.08.2019

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