Künstlersozialabgabe sinkt 2018 auf 4,2 Prozent (KSK)

Die Künstlersozialabgabe sinkt im zweiten Jahr hintereinander. 2018 beträgt der Abgabesatz 4,2 Prozent statt derzeit 4,8 Prozent.

Die Künstlersozialabgabe abführen müssen Sie als Auftraggeber von selbstständigen Web-Designern, Grafik-Designern, Werbefotografen oder Textern. Bemessungsgrund ist quasi die Netto-Auftragssumme (Einzelheiten in § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz). Sie fällt auch an, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) oder Partnerschaftsgesellschaft beauftragt wird. Nicht abgabepflichtig sind Aufträge an eine OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG oder Limited. Sind Sie abgabepflichtig, müssen Sie sich von sich aus bei der Künstlersozialkasse melden.

 

Quelle

Weitere Informationen und Meldeformular auf www.kuenstlersozialkasse.de

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