Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
Quelle
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
"Ende der 40er Jahre hatte Japan eine hohe Inflation und eine negative Sparquote. Ein Berater der US-Militärregierung erfand die steuerfreien Postsparkonten. Nach sechs Monaten gab es in Japan keine Inflation mehr, und die Sparquote stieg auf 20 Prozent. Nichts motiviert den modernen Menschen mehr als eine Chance, Steuern zu sparen."
Peter F. Drucker