Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12

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