Rechtsbelehrung erfordert keinen Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail (FG)

Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfordert nicht, dass auf die Möglichkeit zur Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen wird.

 

Quelle

AO § 356 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
FG Düsseldorf, Urt. V. 22.5.2012, 13 K 2265/11 E, Revision eingelegt, Az. BFH: VIII R 33/12
gegen Niedersächsisches FG v. 24.11.2011, 10 K 275/11, EFG 2012, 292, BeckRS 2012, 94102

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