Finales Anwendungsschreiben zur Gelangensbestätigung veröffentlicht (BMF)

Lange erwartet äußert sich nun die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 16.09.2013 final zur Anwendung der neuen Vorschriften der Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen inklusive der Regelungen zur Gelangensbestätigung, die am 01.10.2013 in Kraft treten.

Danach erfolgt eine Beanstandung nicht, wenn für bis zum 31.12.2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen die Steuerfreiheit anhand der "alten" Buch- und Belegnachweise nach der bis zum 31.12 2011 geltenden Rechtslage nachgewiesen wird. Die Unternehmen haben mithin drei Monate länger Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

 

Quelle

BMF, Schreiben vom 16.09.2013,  IV D 3 - S 7141/13/10001

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